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SOLAS - International Convention for the Safety of Life at Sea Freight

Am 01.07.2016 treten die SOLAS Bestimmungen (International Convention for Safety of Life at Sea) in Kraft.

Dieses Abkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See schreibt zwingend vor, dass ab 01. Juli 2016 alle Container vor der Stauung an Bord eines Schiffes, die VGM (Bestätigte Bruttomasse / Verified Gross Mass) vom Befrachter bestätigt werden muss und an die Reederei rechtzeitig gemeldet wird.

Wird das VGM nicht rechtzeitig gemeldet, wird der Container nicht verladen.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Bestimmung des VGM (Bestätigte Bruttomasse)?


Methode1: Verwiegung des vollständig gepackten und verschlossenen Container (inkl. Siegel)
Methode2: Addition von Containertara + Ware + Verpackungs und Staumaterial

Die nationalen Qualitätsanforderungen und Toleranzen der beiden Messmethoden sind seitens der Gesetzgeber noch nicht veröffentlicht worden.

In den nächsten Tagen stellen wir Ihnen unsere aktualisierten Verkaufsbedingungen zur Verfügung. Hier informieren wir Sie im Detail über Transportbestimmungen (Verladung und Verbringung von nicht VGM gemeldeten Container), Restriktionen und durch uns angebotene Verwiegemöglichkeiten nach Methode 1.

Gerne steht Ihnen Ihr IMS SALES-Team für Fragen zu SOLAS zur weiteren Verfügung.

Downloads und Link

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/logistik/vgm.html
http://www.swiss-shippers.ch/index.php?id=33
http://www.worldshipping.org/industry-issues/safety/cargo-weight
http://www.imo.org/en/About/Conventions/ListOfConventions/Pages/International-Convention-for-the-Safety-of-Life-at-Sea-(SOLAS),-1974.aspx
https://de.wikipedia.org/wiki/International_Convention_for_the_Safety_of_Life_at_Sea


Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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